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Rückerstattungsrichtlinien

Rückerstattung / Stornierung

Eine Stornierung des Auftrags ist jederzeit vor Beginn der Dienstleistung möglich.

Im Falle einer Stornierung vor Leistungsbeginn behalten wir uns vor, bereits entstandene Aufwendungen (z. B. für Planung, Organisation, Anfahrt oder Buchungen) in angemessenem Umfang zu berechnen.

Bei kurzfristigen Stornierungen, insbesondere am Tag der geplanten Durchführung, kann zusätzlich eine angemessene Ausfallpauschale erhoben werden, sofern die Leistung nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin oder ist das Fahrzeug nicht wie vereinbart übergabebereit (z. B. fehlende Unterlagen, nicht fahrbereit), gilt dies als kurzfristige Stornierung. In diesem Fall können ebenfalls entstandene Kosten sowie eine angemessene Ausfallpauschale berechnet werden.

Als Beginn der Dienstleistung gilt insbesondere die Anfahrt zum vereinbarten Abholort oder die vereinbarte Startzeit der Durchführung.

Nach Beginn der Dienstleistung ist eine Stornierung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

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