Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten für Kurier- und Transportleistungen sowie Fahrzeugüberführungen von AutoMove Nord, Inhaber Jan Kiebart, Neue Straße 50, 27432 Bremervörde. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften gehen vor.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich und noch kein Auftrag. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder unsere Auftragsbestätigung zustande. Leistung, Route, Termin und Preis werden vor der Durchführung vereinbart.
3. Preise und Zahlung
Preise werden individuell als Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern und vereinbarter Kosten bestätigt. Zusatzleistungen oder Änderungen werden vorab abgestimmt. Zahlungsart und Fälligkeit richten sich nach der Auftragsvereinbarung.
4. Leistungen und Übergabe
Kurierfahrten erfolgen direkt ohne Umladung oder Zwischenlager. Fahrzeugüberführungen erfolgen auf eigener Achse. Trailertransporte können gesondert und unverbindlich angefragt werden. Eine individuelle Zusage erfolgt nach Prüfung von Fahrzeugdaten, Verfügbarkeit, erforderlichen Genehmigungen und passendem Versicherungsschutz. Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang. Bei Fahrzeugüberführungen ist ein Übergabeprotokoll Standard; Fahrzeugzustand, Kilometerstand und sichtbare Schäden werden bei Übernahme und Übergabe dokumentiert. Bei Kurieraufträgen können Empfangsbestätigung, Übergabefoto, Protokoll und Zustellbestätigung per E-Mail oder WhatsApp vorab vereinbart werden.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Abhol- und Zieladresse, Ansprechpartner, Termin sowie Art, Maße und Gewicht der Sendung sind zutreffend anzugeben. Die Sendung muss transportgeeignet verpackt sein. Verbotene Güter werden nicht angenommen; Gefahrgut und besonders regulierte Sendungen bedürfen vorab einer ausdrücklichen Vereinbarung und der gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse sind Fahrbereitschaft, Verkehrssicherheit, Kennzeichen, Unterlagen und ausreichender Versicherungsschutz sicherzustellen. Für gesondert angefragte Trailertransporte werden Fahrzeugmaße, Gewicht, Rollfähigkeit, Verladebedingungen und ausreichender Versicherungsschutz vorab geklärt. Bekannte Mängel sind vorher mitzuteilen. Abweichende Leistungen oder Voraussetzungen müssen ausdrücklich vereinbart werden.
6. Haftung und Versicherung
AutoMove Nord haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit anwendbar, gelten insbesondere die Vorschriften des Frachtrechts und bei grenzüberschreitenden Straßentransporten die CMR. Zwingende Haftungsregeln werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Der konkrete Versicherungsschutz wird vor Auftragsbeginn abgestimmt; eine pauschale Zusage einer Vollversicherung wird nicht gegeben.
7. Stornierung und Rückerstattung
Ein Auftrag kann jederzeit storniert werden. Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Auftragsbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Bei weniger als 24 Stunden, jedoch vor Beginn der Durchführung, berechnen wir nur nachgewiesene, gesetzlich ersatzfähige Kosten, höchstens 30 % des vereinbarten Auftragswerts. Es besteht kein automatischer Anspruch auf diese 30 %.
Nach Beginn der Durchführung richten sich Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 415 HGB, soweit anwendbar. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind nach den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen. Als Beginn gilt die tatsächliche Ausführung einschließlich einer vereinbarten auftragsbezogenen Anfahrt; bloße Planung ist noch kein Beginn.
Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt möglich. Vorauszahlungen werden mit berechtigten Ansprüchen verrechnet; verbleibendes Guthaben wird erstattet. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
8. Verbraucherrechte
Ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Vertrag. Gesetzliche Ausnahmen, etwa für Warenbeförderungen mit einem bestimmten Termin oder Zeitraum nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, gelten nur, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit erforderlich, erhalten Verbraucher die Widerrufsinformationen vor Vertragsschluss. Diese AGB ersetzen keine erforderliche Widerrufsbelehrung.
9. Schlussbestimmungen
Eine Gerichtsstandsvereinbarung am Unternehmenssitz gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften an ihre Stelle. Stand: 8. Oktober 2026.